Diese Änderung behandelte das Rechtsamt als Projektänderung. Nach dem Augenschein erhielten die Verfahrensbeteiligten ausserdem Gelegenheit, Vergleichsverhandlungen zu führen, welche jedoch erfolglos verliefen. 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2018/54 4