Zudem rügen sie, die Luft-Wasser-Wärmepumpe halte den Strassenabstand nicht ein. Zur bereits installierten Photovoltaikanlage bringen sie vor, diese sei Bestandteil der angefochtenen Baubewilligung. Sie beanstanden deren Blendwirkung sowie deren mangelhafte Integration ins Ortsbild. Ausserdem beanstanden sie, das Bauvorhaben weise zu wenig Abstellplätze für Motorfahrzeuge aus. Schliesslich bringen sie vor, mit den nachgereichten Projektplänen sei das Baugesuch in Bezug auf die Parkierung entlang des L.________ im Verlauf des Baubewilligungsverfahrens erweitert worden.