einer verbesserten Integration der Photovoltaikanlage in das hellrot geziegelte Ostdach und des Ostdaches mit der Photovoltaikanlage in die Umgebung / Ortsbilderhaltungsgebiet, einzufordern." Die Beschwerdeführenden erheben diverse formelle und materielle Rügen. Unter anderem rügen sie die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör und kritisieren das Vorgehen der Gemeinde während des Baubewilligungsverfahrens. Sie befürchten, die geplante Luft-Wasser-Wärmepumpe erzeuge störende Lärmimmissionen. Zudem rügen sie, die Luft-Wasser-Wärmepumpe halte den Strassenabstand nicht ein.