3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 7. April 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen: "- die Baubewilligung bzgl. der Wärmepumpe aufzuheben und für das geplante Projekt der Wärmepumpe den Bauabschlag zu erteilen, - die im Bauentscheid unter C.4. getroffene nichtzutreffende Feststellung für die Parzellen E.________ (Haus 9) und F.________ (Haus 11), "dass die drei ausgewiesenen offenen und altrechtlich bewilligten Parkplätze innerhalb der Bandbreite von 2 bis 7 Parkplätzen nach Art. 49ff. BauV liegen", aufzuheben und für die nicht mit Parkplätzen ausgestattete Parzelle F.__