Der Beschwerdegegner plant, die bestehenden Wohnhäuser umzubauen und zu sanieren. Das Bauvorhaben umfasst nach den Baugesuchsunterlagen unter anderem folgende Gegenstände: Umnutzung des Estrichs in Wohnraum, energietechnische Sanierung der Gebäudehülle (Fassaden, Fenster, Dach, Boden), Umbau und Sanierung der Nasszellen, Montage von Solarmodulen für eine Photovoltaikanlage über der west- und ostseitigen Dacheindeckung, Einbau von drei Dachflächenfenstern, Installation einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe anstelle einer Stückholzheizung.