1. Der Beschwerdegegner reichte am 31. August 2017 bei der Gemeinde Sigriswil ein Baugesuch ein für den Umbau und die Sanierung von zwei zusammengebauten Wohnhäusern (D.________weg Nr. 9 und Nr. 11) in Aeschlen ob Gunten. Die Wohnhäuser befinden sich auf den Parzellen Sigriswil Grundbuchblatt Nr. E.________ und Nr. F.________. Diese liegen in der Kernzone K2, die der Lärmempfindlichkeitsstufe III (ES RA Nr. 110/2018/54 2