1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 8. Dezember 2017 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'400.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Beschwerdeführenden haben der Beschwerdegegnerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 5'563.30 zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag.