4. Fernwärmeleitung a) Die Beschwerdeführenden erklären sich mit dem Bau der Hauptleitung für die Fernwärme östlich ihres Grundstücks grundsätzlich einverstanden. Sie beharren jedoch darauf, den Verlauf der Verteilleitung zu ihrem Gebäude mitbestimmen zu können. Die Verteilleitung verlaufe über ihr Grundstück. Deren Bau setze daher ihr Einverständnis voraus. Die Beschwerdegegnerin weist in ihrer Beschwerdeantwort darauf hin, dass das Baugesuch nur die Erstellung der öffentlichen Fernwärmeleitung als übergeordnete Transportleitung betreffe. Die Erstellung der Verteilleitung zu den Gebäuden der Beschwerdeführenden sei mit diesen noch zu regeln.