Nach dem Technischen Bericht soll auf dem Fussweg ein Fahrverbot signalisiert werden.21 Die Leuchten sollen vom Gebäude weg gerichtet und mit LED-Leuchtkörpern bestückt werden, so dass sie nur die Wegfläche beleuchten. Der Technische Bericht bildet als Beilage zum Baugesuch dessen Bestandteil und ist verbindlich. Die vorgesehenen Massnahmen zur Emissionsbegrenzung tragen dem Vorsorgeprinzip Rechnung. Normale Immissionen des gesellschaftlichen Zusammenlebens wie Gespräche unter Fussgängern oder das Anfallen von Abfall sind zu dulden. Sollte das übliche Mass im Einzelfall durch Benutzer des Fusswegs überschritten werden, kann dagegen polizeilich vorgegangen werden.