Diese Fussgängerverbindung Richtung Ortszentrum ist wesentlich sicherer als die Wegführung über die Parzelle Nr. AN.________ gemäss dem Vorschlag der Beschwerdeführenden. Bei dieser wären die Fussgänger auf längeren Streckenabschnitten auf Gehwegen entlang verkehrsreichen Strassen unterwegs als bei der Wegführung gemäss dem Bauvorhaben. Dies ist aus den Projektplänen und der Beschreibung des Bauvorhabens im Technischen 17 Amtsbericht Strassen und Verkehr vom 8. August 2017, Vorakten pag. 175 ff. Vgl. auch Stellungnahme der