Da es sich beim neuen Weg um einen Fussweg mit Fahrverbot handelt,18 ist das Unfallpotenzial zu relativieren. Dass die Querung der X.________strasse Richtung Bahnhof für Fussgänger gefährlich sei, würde – soweit es zutrifft – durch die zusätzlich hinzukommenden Fussgänger nicht wesentlich verschärft. Der neue Weg soll in der Nordwestecke der Parzelle Nr. V.________ nicht nur an den bestehenden Fussweg auf Parzelle Nr. W.________ Richtung Bahnhof anschliessen, sondern auch an den bestehenden Fussweg via Parzelle Nr. AM.________ Richtung Ortszentrum. Diese Fussgängerverbindung Richtung Ortszentrum ist wesentlich sicherer als die Wegführung über die Parzelle Nr. AN.