c) Dies gilt auch, falls die von den Beschwerdeführenden bevorzugte alternative Routenführung günstiger, sicherer und effizienter ist und ohne Verschwendung von Kulturland auskommt, wie die Beschwerdeführenden geltend machen. Eine Bauherrschaft hat Anspruch auf Erteilung der Baubewilligung, wenn die baurechtlichen Vorschriften eingehalten sind.