Die Gemeinde Münsingen hat am 4. Februar 2015 die Überbauungsordnung "Y.________" (ZPP Y.________ erlassen.12 Bezüglich der Erschliessung für den Langsamverkehr bestimmt Art. 24 Abs. 2 der Überbauungsvorschriften: "Die hindernisfreie Erschliessung des Areals über die AK.________strasse sowie der Anschluss an das Bahnhofquartier und das übergeordnete Langsamverkehrsnetz der Gemeinde ist mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen". Im Erläuterungsbericht vom 4. Februar 2015 hält die Gemeinde fest: "Für den motorisierten Verkehr wird das Areal über die AJ.________strasse erschlossen.