2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 5. Januar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Innert der angesetzten Nachfrist reichten sie eine verbesserte Beschwerdeschrift mit Namen, Adressen und Unterschriften sämtlicher Beschwerdeführenden ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheides vom 8. Dezember 2017 und die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz unter Auflagen betreffend die Neubeurteilung bzw. Durchführung eines Projektänderungsverfahrens.