Mit Gesamtbauentscheid vom 8. Dezember 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Gesamtbaubewilligung einschliesslich der beantragten Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstands und der Wasserbaupolizeibewilligung (wegen Querung des eingedolten Dorfbachs). Die Einsprache wies es ab bzw. merkte sie, soweit geeignet, als Rechtsverwahrung an.