Die Parzelle Nr. W.________, welche die Beschwerdeführenden bewohnen, liegt im Bereich der Zone mit Planungspflicht Z.________ Die Parzelle Nr. V.________, auf welcher die streitigen Leitungen und der neue Fussweg erstellt werden sollen, liegt in der Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.