Kanton Bern gehört. Auf der Parzelle Nr. V.________ soll dieser Leitungsstrang parallel zur Grenze zur Parzelle Nr. W.________ (X.________strasse 13a und 13b) verlaufen, welche die Beschwerdeführenden bewohnen und an der sie teils als Stockwerkeigentümer berechtigt sind. Über den im Boden verlegten Leitungen soll auf diesem Abschnitt ein neuer öffentlicher Fussweg mit Asphaltbelag erstellt werden, der Richtung Süden zur Überbauung Y.________ führt. Dieser neue Fussweg soll an den bestehenden Fussweg auf der Nordseite der Parzelle Nr. W.________ sowie an einen bestehenden Fussweg auf der Parzelle Nr. V.________, welcher Richtung Ortszentrum führt, anschliessen. Die Parzelle Nr. W.___