Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als knapp durchschnittlich zu werten, da die Beschwerdeführerin zusätzlich zu ihrer Beschwerde lediglich eine Eingabe zur Beantwortung von Fragen einreichen musste. Bei Baukosten gemäss Baugesuch von Fr. 100'000.-- und der umstrittenen Rechtsfrage sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als eher unterdurchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von Fr. 4'000.-- als angemessen.