An diesem Ergebnis vermag auch der von der Gemeinde Roggwil vorgebrachte Einwand nichts zu ändern, wonach die beiden anderen grossen Mobilfunkanbieterinnen offenbar eine einwandfreie Versorgung von Roggwil ohne Standort in einer Zone zweiter oder tieferer Priorität sicherstellen könnten. Die Netzplanung von Mitkonkurrentinnen der Beschwerdeführerin ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Dementsprechend ist deren Versorgungssituation nicht bekannt. Diese ist hier auch nicht relevant: Die Netzplanungen der verschiedenen Mobilfunkanbieterinnen sind nicht ohne weiteres vergleichbar, so bestehen beispielswies unterschiedliche Kapazitätsbedürfnisse.