Dies gilt erst recht für die nordöstliche Arbeitszone A2, da diese noch weiter vom angepeilten Versorgungsgebiet entfernt liegt. Somit verbleibt realistischerweise lediglich die nordöstlich gelegene Zone für Arbeit und Freizeit (ZAF) als möglicher Standort für eine neue Anlage. In dieser Zone hat die Beschwerdeführerin bereits eine weitere Anlage bei der Kartbahn geplant (Site_BE_9524A). Aus den im Beschwerdeverfahren eingereichten Abdeckungskarten ist erkennbar, dass die Versorgungsproblematik im Kernsiedlungsgebiet von Roggwil auch mit der geplanten Anlage bei der Kartbahn nicht behoben werden kann.