Von den bestehenden Anlagen der Beschwerdeführerin rund um Roggwil sind hier von besonderem Interesse die Anlage in der nördlichen Arbeitszone A3 (Site_BE_0129A), die Anlage in der Nähe der westlichen Arbeitszone A2 (Site_BE_1024A) und die Anlage in der Nähe der südöstlichen Arbeitszone A2 (Site_LU_ 3021_B). Da eine neue Anlage aus technischen Gründen nicht zu nahe bei einer bereits bestehenden Anlage gebaut werden kann, weil dies zu Interferenzen führen kann,14 kommen damit die entsprechenden Zonen für eine neue Anlage nicht in Frage.