Diese Karte gibt gemäss Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 23. August 2018 lediglich darüber Auskunft, wo ein Minimalempfang ausserhalb von Gebäuden gewährleistet ist. Über die Signalstärke und damit die Qualität des Empfangs sowie der vorhandenen Kapazität lässt sich der Karte somit nichts entnehmen. Dass gemäss dieser Karte im gesamten Kernsiedlungsgebiet von Roggwil eine Abdeckung mit 3G und 4G vorhanden ist, steht folglich nicht in Widerspruch zum Umstand, dass diese Abdeckung nicht gut ist.