Gemäss Beschwerdeführerin muss mit diesen "high band"-Frequenzbändern eine gute Versorgung erzielt werden, um eine hohe Datenrate mit grosser Surfgeschwindigkeit zur Verfügung stellen zu können. Daraus lässt sich ableiten, dass die Beschwerdeführerin im Kernsiedlungsgebiet von Roggwil lediglich eine beschränkte und damit keine qualitativ gute Mobilfunkversorgung anbieten kann. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beschwerdeführerin auf ihrer Internetseite publizierten Netzabdeckungskarte. Diese Karte gibt gemäss Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 23. August 2018 lediglich darüber Auskunft, wo ein Minimalempfang ausserhalb von Gebäuden gewährleistet ist.