e) Aus den im vorinstanzlichen Verfahren und im Beschwerdeverfahren eingeholten Abdeckungskarten ist ersichtlich, dass die aktuelle Abdeckung mit UMTS (3G) und LTE (4G) im Frequenzbereich "high band" (alle Bänder ab 1'800 MHz)11 im Kernsiedlungsgebiet von Roggwil grösstenteils bestenfalls kritisch bis gut und teilweise lediglich kritisch oder gar ungenügend ist. Zwar weist die Gemeinde Roggwil in ihrer Stellungnahme vom 21. September 2018 zu Recht darauf hin, dass die im Beschwerdeverfahren eingereichten Abdeckungskarten keine Legende enthalten. Die im vorinstanzlichen Verfahren 8 BGE 138 II 173 E. 6.5 und VGE 2015/87 vom 7. Januar 2016 E. 4.4