3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,1 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Amt für Berner Wirtschaft (beco) stellt in seinem Schreiben vom 6. April 2018 keinen Antrag und verweist auf seinen Amtsbericht vom 24. Februar 2015. Die Gemeinde Roggwil in ihrer Stellungnahme vom 2. Mai 2018 und das Regierungsstatthalteramt Oberaargau in seiner Vernehmlassung vom 7. Mai 2018 beantragen die Abweisung der Beschwerde. Nachdem das Rechtsamt bei der Beschwerdeführerin weitere Auskünfte und Unterlagen verlangt hatte, erhielten die übrigen Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.