2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 29. März 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, der Gesamtentscheid vom 27. Februar 2018 sei aufzuheben und das Regierungsstatthalteramt sei anzuweisen, die Baubewilligung zu erteilen. Eventualiter sei der Gesamtentscheid aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das Regierungsstatthalteramt zurückzuweisen.