Mit Verfügung vom 7. Juli 2015 sistierte das zuständige Regierungsstatthalteramt Oberaargau das Baubewilligungsverfahren für die Dauer der Planungszone. Mit Verfügung vom 16. Juni 2017 genehmigte das Amt für Gemeinden und RA Nr. 110/2018/49 2 Raumordnung (AGR) eine Änderung des Baureglements der Gemeinde Roggwil betreffend Vorschriften zu Antennenanlagen. Mit Verfügung vom 3. August 2017 nahm das Regierungsstatthalteramt das sistierte Baubewilligungsverfahren zur Beurteilung nach neuem Recht wieder auf. Mit Gesamtentscheid vom 27. Februar 2018 erteilte das Regierungsstatthalteramt den Bauabschlag.