1. Die Beschwerdeführerin reichte am 17. Dezember 2014 bei der Gemeinde Roggwil (BE) ein Baugesuch ein für das Erstellen einer neuen Mobilfunkanlage mit entsprechender technischer Einrichtung auf Parzelle Roggwil (BE) Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Arbeitszone A1. Mit Schreiben vom 10. März 2015 teilte die Gemeinde Roggwil mit, der Gemeinderat habe eine Planungszone betreffend den Bau von Antennenanlagen beschlossen. Mit Verfügung vom 7. Juli 2015 sistierte das zuständige Regierungsstatthalteramt Oberaargau das Baubewilligungsverfahren für die Dauer der Planungszone.