Die Bestimmungen zur Bauklasse E können daher nicht im Sinne der Gemeinde ausgelegt werden: Das zusätzliche Kriterium der "städtebaulich besseren Lösung" bei Neu- und Umbauten würde faktisch seines Sinnes entleert, da eine Volumenerweiterung regelmässig dem verdichteten Bauen dient. Der geplante Anbau kann daher nicht mit der Begründung bewilligt werden, mit der Verdichtung werde das Kriterium der besseren städtebaulichen Lösung erfüllt. Wenn die Stadt Bern im Obstbergquartier eine Verdichtung anstrengen möchte, muss sie hierfür die Bauordnung entsprechend ändern. 15 Beschwerdeantwort S. 5 f.