Verdichtetes Bauen stellt tatsächlich ein grosses öffentliches Interesse dar und wird beim Städtebau vermehrt angestrebt. Dieses aber als "bessere städtebauliche Lösung" im Sinne von Art. 57 Abs. 1 BO zu betrachten, würde Volumenerweiterungen in der Bauklasse E grundsätzlich zulassen, soweit ein Projekt die vorgesehene Ausnützungsziffer nicht überschreitet und ästhetischen Gesichtspunkten genügt. Sinn und Zweck der vorliegenden Zone ist jedoch die "Erhaltung der bestehenden Bebauungsstruktur", dafür steht die Abkürzung "Klasse E" (vgl. Art. 57 Abs. 1 BO).