f) Die Beschwerdegegner bejahen das Vorliegen einer besseren städtebaulichen Lösung zudem mit der Begründung, es werde mehr Wohnraum für Familien an gut erschlossener und zentraler Lage unter Berücksichtigung des Ortsbilds und denkmalpflegerischer Interessen geschaffen.15 Die Gemeinde führt im gleichen Sinne aus, bei einer Verdichtung auf einer unternutzten Parzelle liege auch schon dann eine bessere städtebauliche Lösung vor, wenn die Lösung keine Verschlechterung der Ästhetik mit sich bringe.16