Dass es sich beim Bauvorhaben um die bessere städtebauliche Lösung handelt, kann dieser Stellungnahme hingegen nicht entnommen werden. Gleiches ergibt sich aus der Stellungnahme der Denkmalpflege, welche auf die Stellungnahme der Stadtbildkommission verweist und ausführt, nach der Überarbeitung habe sich das Projekt soweit verändert, dass die genannte ortsbauliche Beeinträchtigung des Quartierbildes nicht mehr moniert werden könne.12 Es bestehen vorliegend auch keine anderen Anhaltspunkte dafür, dass durch den Ersatz des bestehenden Anbaus eine ästhetische Aufwertung gelingt, wie dies die Beschwerdegegner zur Frage der Ästhetik geltend machen: