Mit dieser Stellungnahme empfiehlt die Stadtbildkommission das Projekt aus ästhetischer Sicht zur Bewilligung und bejaht einen guten Umgang mit dem Terrain bzw. der Gartenparzelle und eine gute Einordnung in die Nachbarschaft. Damit bestätigt die Stadtbildkommission, dass die Beschwerdegegner für den von ihnen gewünschten Anbau eine ästhetisch befriedigende und damit eine gute städtebauliche Lösung gefunden haben. Dass es sich beim Bauvorhaben um die bessere städtebauliche Lösung handelt, kann dieser Stellungnahme hingegen nicht entnommen werden.