Die Stadtbildkommission als leistungsfähige örtliche Fachstelle im Sinne von Art. 22 Abs. 2 BewD berät den Gemeinderat, die Baubewilligungsbehörde und die zuständigen Verwaltungsabteilungen in Fragen, die das Stadtbild, die Stadtstruktur und die Stadtentwicklung prägend beeinflussen. Die fünf stimmberechtigten Mitglieder sind verwaltungsunabhängige, anerkannte Fachpersonen (vgl. Art. 90 Abs. 2 und 3 BO sowie 9 Stellungnahme der Stadt Bern vom 3. Mai 2018, S. 5 f. RA Nr. 110/2018/48 7