a. dadurch eine bessere städtebauliche Lösung erzielt wird und b. das Nutzungsmass unverändert bleibt. 2 Zusätzlich sind Abweichungen auch vom Nutzungsmass zulässig, sofern die folgenden Ausnützungsziffern nicht überschritten werden: a. 2 Geschosse: 0,5 b. 3 und mehr Geschosse: 0,6 8 Bauordnung der Stadt Bern (BO; SSSB 721.1) RA Nr. 110/2018/48 6 3 Unüberbaute Grundstücke können im Rahmen von Absatz 1 mit einem Volumen überbaut werden,