an den Standort und die Volumetrie des bestehenden Baukörpers zu halten. 2 Unterirdische Abstellplätze und Erweiterungen wie Dachausbauten, Wintergärten nach Artikel 55, Balkone, Anbauten für Treppenhäuser oder Lifte sind unter Vorbehalt der Einordnungsvorschriften von Artikel 6 zulässig. Art. 57 Bauklasse E; Sonderfälle 1 Abweichungen vom Standort und von der Volumetrie sind dann zulässig, wenn