b) Gemäss der Bauordnung der Stadt Bern bestimmt der Bauklassenplan das Mass der baulichen Nutzung eines Grundstücks (Art. 44 BO8). Die Wohnzonen werden im Bauklassenplan den Bauklassen 2 bis 6 oder der Bauklasse E sowie der offenen oder geschlossenen Bauklasse zugewiesen (Art. 45 BO). Die streitbetroffene Parzelle liegt in der Bauklasse E (Erhaltung der bestehenden Bebauungsstruktur). Die Gemeinde hat für diese Bauklasse folgende Bestimmungen erlassen: Art. 56 Bauklasse E; Regel 1 In der Bauklasse E (Erhaltung der bestehenden Bebauungsstruktur) hat sich ein Neu- oder Umbau