a) Die Beschwerdegegner planen, den heute eingeschossigen kaum befensterten Anbau mit einer Grundfläche von ca. 3 x 4 m2 durch einen Anbau mit einer Grundfläche von 11.20 m x 4.92 m zu ersetzen. Für den neuen Anbau sind im UG ein Gartenraum und zwei Waschküchen, im EG und 1. OG je ein Spielzimmer, Wohnzimmer und Wintergarten und im 2. OG eine Terrasse geplant. Entsprechend der Nutzung ist eine grosszügige Belichtung vorgesehen.