2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 28. März 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung der kleinen Baubewilligung vom 26. Februar 2018 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie macht insbesondere geltend, für den geplanten Anbau hätte keine kleine Baubewilligung erteilt werden dürfen, da es sich nicht um ein kleines Bauvorhaben handle und wesentliche öffentliche Interessen berührt würden. Zudem ordne sich das Bauvorhaben nicht in das Stadtbild ein und verletze die Bauklassenvorschriften.