liegt in der Wohnzone Bauklasse E (Erhaltung der bestehenden Bebauungsstruktur). Das bestehende Gebäude ist im Inventar als "beachtenswert" eingestuft, ist Teil der Baugruppe G.________ und befindet sich zwischen verschiedenen K-Objekten derselben Baugruppe. Auf entsprechende Aufforderung der Gemeinde hin reichten die Beschwerdegegner zusätzliche Unterlagen ein und überarbeiteten das Projekt zweimal aufgrund von Vorbehalten der Stadtbildkommission, nachdem diese bereits im Rahmen einer Voranfrage eine Überarbeitung des Projekts empfohlen hatte. Gegen den projektierten Anbau erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache.