Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Jede Partei trägt ihre Parteikosten selbst. IV. Eröffnung - E.________, Beilage gemäss Ziff. 3, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher G.________, Beilagen gemäss Ziff. 2 und 3, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, A-Post - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Köniz, Bauinspektorat, Beilage gemäss Ziff. 2, eingeschrieben Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor