Für externe Gastgewebenutzungen gilt eine Schliessungszeit von 22.00 Uhr. Interne Gastgewerbenutzungen sind Anlässe, die in direktem Zusammenhang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern oder dem Personal stehen, wie Geburtstagsund weitere Familienfeiern sowie Betriebsanlässe. Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern- Mittelland vom 22. Februar 2018 bestätigt und das Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2018/46 als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.