c) Beim H.________weg handelt es sich um eine Erschliessungsstrasse. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Die erforderliche Knotensichtweite auf die Fahrbahn muss daher mindestens 20 m betragen. Die Knotensichtweite auf das Trottoir ist ebenfalls einzuhalten. Die erforderliche Sichtweite beträgt mindestens 15 m. Aufgrund einer Überprüfung des Plans Nr. 1521.0_32_01-01 "Situation Umgebung", Mst. 1:500 [wohl 1:200], vom 4. April 2017, rev. 18. Juli 2018 und der darin eingetragenen Sichtbermen ergibt sich, dass die erforderlichen Sichtweiten auch nach Erstellung der Schallschutzmauer eingehalten werden können. Die geplante Schallschutzmauer zwischen