d) Gegenstand des Verfahrens ist nur noch das Projekt gemäss der Projektänderung vom 3. August 2018. Es ist zu prüfen, ob die Projektänderung bewilligt werden kann. Die beantragte eingeschränkte Schliessungszeit für externe Gastgewerbenutzungen entspricht den öffentlichrechtlichen Vorschriften und ist ohne weiteres bewilligungsfähig. Die entsprechende Auflage gemäss Ziffer 1.3 des Vergleichs vom 20./27. Juli 2018 wird deshalb in den Entscheid aufgenommen. Hingegen bedürfen die Reduktion der Abstellplätze für Motorfahrzeuge und die Schallschutzmauer einer näheren Prüfung. 3. Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge