c) Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage. Sie beginnt am Tag nach der Zustellung des Gesamtentscheids zu laufen (Art. 40 Abs. 1 BauG, Art. 41 Abs. 1 VRPG4). Dieser wurde am 23. Februar 2018 der Post übergeben und den Beschwerdeführenden am 26. Februar 2018 zugestellt. Die Beschwerdefrist endete somit am 28. März 2018. Die Beschwerde wurde am 27. März 2018 der Post übergeben und damit fristgerecht eingereicht. Die Beschwerde enthält einen Antrag und eine Begründung (Art. 32 Abs. 2 VRPG). Die BVE tritt deshalb auf die Beschwerde ein. 2. Projektänderung