Mit Schreiben vom 21. August 2018 verzichtete das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland auf eine Stellungnahme. In seiner Stellungnahme vom 27. August 2018 sprach sich die Gemeinde Köniz für die Bewilligung der Projektänderung aus. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen