Gemäss Vergleich verpflichtet sich die Beschwerdegegnerin zur Einreichung der Projektänderung bei der BVE, im Gegenzug verpflichten sich die Beschwerdeführenden, die Beschwerde zurückzuziehen, falls die BVE die Projektänderung bewilligt. Der Vergleich umfasst auch eine Einigung über die Tragung der Verfahrens- und der Parteikosten. Mit Verfügung vom 7. August 2018 nahm die BVE das Verfahren wieder auf und gab der Vorinstanz sowie der Gemeinde Gelegenheit, sich zur Projektänderung zu äussern. Mit Schreiben vom 21. August 2018 verzichtete das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland auf eine Stellungnahme.