2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 27. März 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragten, der Gesamtentscheid vom 22. Februar 2018 sei aufzuheben und dem Vorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventuell seien die Rechtsverwahrung und die Anmeldung der Lastenausgleichsansprüche vorzumerken. Die Beschwerdeführenden machten insbesondere geltend, das Mobilitätskonzept sei mangelhaft, es werde kein reduziertes Parkplatzangebot umgesetzt und das umgebende Quartier werde durch Immissionen beeinträchtigt.