12 Vgl. Bericht der Geotest AG Nr. N.________, Lengnau, Überbauung M.________, Grundwasser / Lochbachquelle vom 1. Dezember 2017, insb. S. 8. RA Nr. 110/2018/45 7 Insgesamt beeinflusst der Ausgang des Verfahrens die tatsächliche oder rechtliche Situation der Beschwerdeführerin nicht. Es fehlt ihr an der besonderen Beziehungsnähe zum Streitgegenstand. Die Vorinstanz hat daher zu Recht die Einsprachelegitimation der Beschwerdeführerin verneint. Die Beschwerde ist, soweit sie sich auf die Frage der Einsprachelegitimation der Beschwerdeführerin bezieht, abzuweisen.