Da bereits im vorinstanzlichen Verfahren verschiedene Einsprecherinnen und Einsprecher Grundwassergefährdungen befürchtet haben, hat die Bauherrschaft einen Bericht zu den hydrologischen Verhältnissen verfassen lassen. Die beauftragten Geologen kamen darin zum Schluss, Veränderungen der Bodenwasserverhältnisse könnten eventuell Auswirkungen auf die unmittelbaren Nachbarn haben. Etwas weiter entfernte Liegenschaften ("zweite Häuserreihe") könnten höchstens in Ausnahmefällen, beim Zusammentreffen von mehreren ungünstigen Umständen beeinflusst werden.12